Winter-Geburtstagskinder: In diesen Parks könnt ihr am Wochenende nachfeiern
Viel Parks bieten für Geburtstagskinder freien oder ermäßigten Eintritt am Tage ihres Geburtstags. Wer im Winter Geburtstag hat, während die meisten Parks geschlossen haben, schaut oft in die Röhre. Manche Parks bieten deshalb den Winter-Geburtstagskindern die Möglichkeit ihren Geburtstag nach zu feiern.
Freizeitpark Plohn
Der Park lädt alle Gäste, egal ob Klein oder Groß, welche in der Zeit vom 01.11.2016 – 12.04.2017 Geburtstag hatten, am 30. April 2017 zu einem tollen Tag in den Freizeitpark Plohn ein. Alle zusammen erleben wir einen tollen Tag voller Action, Fun und Abenteuer in Sachsens erstem Familien- und Freizeitpark.
Ravensburger Spieleland
Winter-Geburtstagskinder aufgepasst: Vom 24. bis zum 30. April 2017 gewährt das Ravensburger Spieleland allen Kindern, die außerhalb der Spieleland-Saison Geburtstag hatten, einmalig freien Eintritt. Das bedeutet, dass alle Kinder bis 14 Jahre, die zwischen dem 7. November 2016 und dem 4. April 2017 Geburtstag hatten, ihren Gratis-Eintritt in Begleitung eines vollzahlenden Erwachsenen in der kommenden Woche nachholen dürfen. Denn normalerweise gewährt der Freizeitpark am Bodensee während der Saison allen Kindern bis 14 Jahren an ihrem Ehrentag und bis zu sechs Tage danach einen freien Eintritt ins Spieleland. Bitte den Ausweis des Kindes mitbringen und an der Kasse vorzeigen!
Bayern-Park
Freier Eintritt für Wintergeburtstagskinder im Bayern-Park
Reisbach. Am Samstag, 29.04.2017 findet im Bayern-Park der große Wintergeburtstagskindertag statt. Dabei haben alle Kinder bis 13 Jahre, die im Zeitraum vom 17. Oktober bis 07. April Geburtstag haben, freien Eintritt in den Bayern-Park. Zur Gewährung des freien Eintritts ist die Vorlage des Ausweises erforderlich.
Skyline Park
Am Wochenende vom 29. und 30. April 2017 lädt der Allgäu Skyline Park alle Kinder, die in der Winterpause (7.11.2016 – 31.03.2017) Geburtstag hatten und höchstens ihren 14. Geburtstag gefeiert haben, kostenlos in den Freizeitpark ein. Bitte Ausweis o.ä. vorlegen.